Pinterest und das Urheberrecht

Pinterest: Mit dem Bilderbuch ins rechtliche Abseits.

Pinterest ist in. Doch beim Teilen der neuesten Entdeckungen im Netz denken nur die wenigsten über einen möglichen Verstoß gegen das Urheberrecht nach. Schnell hat man, ohne sich viele Gedanken zu machen, ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf der eigenen Pinnwand. Solange sich Pinterest nur unter den Usern in den Vereinigten Staaten herumsprach, war dies kein Problem, da das amerikanische Urheberrecht bei weitem nicht so strikt ist, wie das deutsche. Ein einfaches Bild auf der eigenen Pinnwand kann jedoch weitaus mehr Risiken bergen, als gemeinhin angenommen.

Pinterest – Ein kompletter Verstoß gegen das Urheberrecht

Die Nassauische Neue Presse hat zu dieser Frage kürzlich Thomas Schwenke, einen auf Social Media spezialisierten Anwalt für Urheberrecht interviewt. Dieser weist eindringlich darauf hin, dass gerade Pinterest (wir berichteten mehrfach über Pineterst) für die zumeist in Rechtsfragen nicht bewanderten User gefährlich werden kann – vielmehr noch als Facebook. In den allermeisten Fällen würden Pinterest-Mitglieder gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn sie Fotos teilen. Rein rechtlich würde das Teilen von Bildern eine Erstellung einer Kopie eines fremdene Bildes entsprechen und eine Erlaubnis des Urhebers voraussetzen. Dem Anwalt zufolge gäbe es einige Indizien, die darauf schließen ließen, dass beispielsweise eine Firma nichts dagegen hat, wenn Facebook-User Bilder teilen. So lasse beispielsweise ein Like-Button darauf schließen. Zudem erzeuge Facebook meist weniger Probleme als Pinterest, da jeder Facebook-User in der Regel einen abgeschlossenen Kreis von Freunden hat, für den geteilte Fotos einsehbar sind. Solange sich unter diesen kein dem User feindlich gesonnener Anwalt befindet, hat dieser nur wenig zu befürchten.

Immer beliebter: Pinterest. (Grafik: Statista. Referenzlink)

Abmahnwelle rollt – Einheitsstreitwert in Planung

Einem Artikel in dem Nachrichtenportal Der Westen zufolge lassen sich bereits die ersten Abmahnungen vernehmen. Demnach liege vor allem das deutsche Urheberrecht häufig im Clinch mit den sozialen Netzwerken. In den Augen des Kölner Medienanwalts Christian Solmecke ist Pinterest „eine einzige Urheberrechtsverletzung“ – aber nur im Sinne des deutschen und nicht des amerikanischen Rechtsverständnisses. Zwar kenne man in Deutschland mittlerweile das Recht auf eine Privatkopie – dieses wirke jedoch nur mit Hinblick auf Musik und Filme. Mittlerweile gäbe es zudem Anwälte, die sich darauf spezialisiert hätten, im Internet gezielt nach Urheberrechtsverstößen zu suchen. Dies ist auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht verborgen geblieben. Diese plant nun laut Medienberichten, dieses lukrative Geschäft durch eine Gesetzesnovelle einzuschränken. Künftig soll es einen geringen Einheitsstreitwert für den Fall einer Erstabmahnung eines Internetnutzers geben – dieser soll unter einhundert Euro liegen. Bis dahin sollten vor allem die Pinterest-Nutzer an den Notebooks aufpassen, wenn sie sich im Netz aufhalten und im Zweifelsfall vom Teilen von Bildern absehen. Nichtsdestotrotz ist nicht davon auszugehen, dass die Hersteller von Designermode, Luxusautos oder anderen Konsumprodukten gerichtlich gegen die deutschen Pinterest-Nutzer zu Felde ziehen werden. Nicht nur weil sich Prozessfreudigkeit und Erbsenzählerei negativ auf das eigene Image auswirken, sondern auch weil Pinterest-Nutzer als kostenlose Werbeträger erweisen.

Fazit – Pinterest muss handeln

Auch wir sind große Fans des Hype-Netzwerkes Pinterest und verfolgen die Diskussion um die Urheberrechtsverletungen mit einiger Sorge. Sollte es dem genialen und immer beliebter werdenden Bilderbuch nicht gelingen ein System zu installieren, welches beide Seiten ausreichend befriedigt, ohne an Interessantheit einzubüßen, wird aus dem Shooting-Star schnell eine Wüste: Gesetzeskonform aber ohne visuelle Augenweiden.

Anbei: In diesen Kontext passt auch unsere grundsätzliche Erläuterung zum Thema Acta.

Digitale Grüße
XOXO Matthias

 

Matthias-M. Pook

Social Media Manager (FH). Mehr über Matthias und den Blog Netzschnipsel findest Du unter den Menüpunkten "Autor" sowie "Über".

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